Was kostet es wirklich, ein Auto nach Deutschland zu importieren?
Wählen Sie Herkunft und Art der Einfuhr und sehen Sie Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und Gesamtkosten, mit Sonderfällen für Oldtimer, Umzugsgut, EU-Neufahrzeuge und chinesische Elektroautos.
Nur eine Schätzung. Zollsätze und Handelsabkommen ändern sich, und viele Ratgeber im Netz nennen noch veraltete Werte. Prüfen Sie Ursprung, Zolltarifnummer und Nachweise vor dem Kauf mit dem Zoll oder einem Zollagenten.
Maßgeblich ist das Herstellungsland, nicht das Land, in dem Sie kaufen.
Der Zoll rechnet mit dem monatlich festgesetzten Umrechnungskurs der EU-Kommission, der vom Marktkurs leicht abweichen kann.
Nur eine Schätzung. Die endgültige Festsetzung erfolgt durch den deutschen Zoll.
Beim Autoimport nach Deutschland entscheidet zuerst das Herkunftsland des Fahrzeugs, dann das Kaufland und zuletzt das Alter des Autos. Innerhalb der EU fällt kein Zoll an. Aus Drittländern wird der EU-Zollsatz von 10 Prozent auf den Zollwert fällig, sofern kein Handelsabkommen mit Ursprungsnachweis greift. Darauf erhebt der Zoll 19 Prozent Einfuhrumsatzsteuer, und zwar auf Zollwert plus Zoll. Eine Verbrauchsteuer auf Pkw gibt es in Deutschland nicht. Der Rechner bildet diese Reihenfolge nach und zeigt Ihnen, wie sich Sonderregeln auswirken.
Zoll (Drittland)
10 %
auf den Zollwert
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
auf Zollwert + Zoll
Japan und USA
0 %
Zoll mit Ursprungsnachweis
Oldtimer
0 % + 7 %
Zoll + EUSt
Japan: Das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen EU-Japan baut den Autozoll schrittweise ab. Seit dem 1. Februar 2026 gilt für japanische Pkw ein Präferenzzollsatz von 0 Prozent. Sie brauchen dafür einen Ursprungsnachweis, in der Regel eine Erklärung des Exporteurs auf der Rechnung. Ein europäisches Modell, das nur in Japan verkauft wurde, zählt nicht als japanisches Erzeugnis.
USA: Seit dem 1. Juli 2026 gilt die Verordnung (EU) 2026/1455. Sie senkt die Zölle auf Industriewaren mit US-Ursprung auf 0 Prozent. Für Autos ist das ein großer Unterschied, denn viele Ratgeber nennen noch die alten 10 Prozent. Der Nullzollsatz ist nicht automatisch: Das Auto muss in den USA hergestellt sein, und Sie müssen den Ursprung und den Direkttransport belegen.
Südkorea und Vereinigtes Königreich: Koreanische Autos sind aufgrund des Freihandelsabkommens zollfrei, britische Autos nach dem Handels- und Kooperationsabkommen, jeweils mit gültigem Ursprungsnachweis. Auch bei britischen Autos müssen die Ursprungsregeln erfüllt sein, sonst bleibt es bei 10 Prozent.
China: Chinesische Elektroautos zahlen zusätzlich zum Normalzoll einen Ausgleichszoll. BYD liegt bei 17 Prozent, Geely bei 18,8 Prozent und SAIC bei 35,3 Prozent. Hersteller mit akzeptierter Preisverpflichtung sind ausgenommen.
Ein Pkw kostet 20.000 Euro, Fracht und Versicherung betragen 1.500 Euro. Der Zollwert liegt bei 21.500 Euro. Zoll zu 10 Prozent: 2.150 Euro. Die Einfuhrumsatzsteuer beträgt 19 Prozent von 23.650 Euro, also 4.493,50 Euro.
Die Abgaben summieren sich auf 6.643,50 Euro, rund 30,9 Prozent des Zollwerts. Hinzu kommen Einzelabnahme und mögliche Umrüstung.
Ein Auto aus Japan kostet 15.000 Euro, die Fracht 1.200 Euro, der Zollwert also 16.200 Euro. Mit Ursprungsnachweis beträgt der Zoll 0 Euro. Die Einfuhrumsatzsteuer von 19 Prozent ergibt 3.078 Euro. Ohne den Nachweis kämen 1.620 Euro Zoll und 3.385,80 Euro Einfuhrumsatzsteuer dazu, zusammen 5.005,80 Euro.
Oldtimer: Ein Auto von 1990 mit einem Zollwert von 32.000 Euro zahlt 0 Prozent Zoll und 7 Prozent Einfuhrumsatzsteuer, also 2.240 Euro, wenn es als Sammlungsstück anerkannt wird.
BYD aus China: Bei 30.000 Euro Kaufpreis und 1.500 Euro Fracht sind es 31.500 Euro Zollwert. Zoll 10 Prozent: 3.150 Euro. Ausgleichszoll 17 Prozent: 5.355 Euro. Die Einfuhrumsatzsteuer beträgt 19 Prozent auf 40.005 Euro, also 7.600,95 Euro. Die Abgaben liegen bei 16.105,95 Euro, rund 51 Prozent.
Wer ein Auto in einem anderen EU-Land kauft, zahlt keinen Zoll. Für die Umsatzsteuer kommt es darauf an, ob das Fahrzeug steuerrechtlich neu ist. Das ist der Fall, wenn es jünger als sechs Monate ist oder weniger als 6.000 Kilometer gefahren wurde. Dann fallen 19 Prozent deutsche Umsatzsteuer an, die Sie innerhalb von zehn Tagen beim Finanzamt melden, auch beim Privatkauf. Der Händler im Kaufland stellt die Rechnung dann ohne dortige Mehrwertsteuer aus.
Bei einem Gebrauchtwagen, der älter als sechs Monate ist und mehr als 6.000 Kilometer hat, entfällt die deutsche Umsatzsteuer meist. Dann ist die Steuer des Kauflandes im Preis enthalten, oder es gilt die Differenzbesteuerung des Händlers. Der Rechner fragt deshalb nach dem Neufahrzeug-Status.
Wer seinen Wohnsitz nach Deutschland verlegt, kann sein persönliches Auto unter bestimmten Bedingungen als Übersiedlungsgut abgabenfrei einführen. Üblich sind eine Besitz- und Nutzungsdauer von mindestens sechs Monaten vor dem Umzug, ein vorheriger Wohnsitz außerhalb der EU von mindestens zwölf Monaten und eine Sperrfrist für den Verkauf nach der Einfuhr. Wer das Auto erst im Ausland gekauft hat und dann importiert, zahlt dagegen die normalen Abgaben.
Nicht enthalten sind Kfz-Steuer, Versicherung, Kennzeichen, Reparaturen und die Kosten der Zulassung. Auch Sonderfälle wie Motorräder, Nutzfahrzeuge, vorübergehende Verwendung oder Zollverfahren mit Zollaufschub werden nicht berechnet. Der Zoll kann den Zollwert abweichend von der Rechnung festsetzen, wenn der Preis ungewöhnlich niedrig erscheint.
Für Personenkraftwagen aus Ländern ohne Handelsabkommen gilt der EU-Zollsatz von 10 Prozent auf den Zollwert, also auf Kaufpreis plus Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. Danach kommen 19 Prozent Einfuhrumsatzsteuer auf Zollwert und Zoll hinzu. Aus der EU eingeführte Autos sind zollfrei.
Nein. Einzelne Seiten nennen 6,5 Prozent, doch der gemeinsame Zolltarif der EU sieht für Personenkraftwagen der Position 8703 einheitlich 10 Prozent vor. Dieser Satz gilt, solange Sie keinen Ursprungsnachweis für ein Abkommensland vorlegen können. Der Rechner verwendet deshalb 10 Prozent.
Seit dem 1. Juli 2026 gilt die Verordnung (EU) 2026/1455, die für Industriewaren mit Ursprung in den USA einen Zollsatz von 0 Prozent vorsieht, auch für Pkw. Der Zollvorteil gilt aber nur für Fahrzeuge, die tatsächlich in den USA hergestellt wurden, und erfordert Nachweise zu Ursprung und Direkttransport. Ein in Deutschland gebautes Auto, das in den USA gekauft wurde, zahlt weiter 10 Prozent. Die Einfuhrumsatzsteuer bleibt in jedem Fall bestehen.
Seit dem 1. Februar 2026 sind japanische Pkw nach dem Wirtschaftspartnerschaftsabkommen EU-Japan zollfrei, wenn Sie den Ursprung nachweisen, zum Beispiel mit einer Ursprungserklärung des Exporteurs auf der Rechnung. Ohne Nachweis gelten 10 Prozent. Die Einfuhrumsatzsteuer von 19 Prozent fällt trotzdem an.
Nur bei Neufahrzeugen im Sinne des Umsatzsteuerrechts, also bei Autos, die jünger als sechs Monate sind oder weniger als 6.000 Kilometer gefahren wurden. Dann fallen 19 Prozent deutsche Umsatzsteuer an, auch bei einem Privatkauf, und Sie melden sie beim Finanzamt an. Gebrauchte Fahrzeuge, die älter als sechs Monate sind und mehr als 6.000 Kilometer haben, sind in der Regel nicht betroffen.
Fahrzeuge ab 30 Jahren, die als Sammlungsstück gelten, werden unter der Position 9705 mit 0 Prozent Zoll und einer ermäßigten Einfuhrumsatzsteuer von 7 Prozent abgefertigt. Das Fahrzeug sollte im Originalzustand sein und nicht mehr hergestellt werden. Bei einem gewöhnlichen alten Auto ohne Sammlerwert bleibt es bei 10 Prozent Zoll und 19 Prozent Umsatzsteuer.
Wer seinen Wohnsitz nach Deutschland verlegt, kann sein Auto als Übersiedlungsgut ohne Zoll und Einfuhrumsatzsteuer einführen. Voraussetzung ist unter anderem, dass Sie es vor dem Umzug mindestens sechs Monate besessen und genutzt haben und dass Sie zuvor mindestens zwölf Monate außerhalb der EU gelebt haben. Das Fahrzeug darf nach der Einfuhr eine Zeit lang nicht verkauft oder verliehen werden. Klären Sie die Einzelheiten vorab mit dem Zoll.
Chinesische Elektroautos zahlen die üblichen 10 Prozent Zoll plus einen Ausgleichszoll, der je nach Hersteller zwischen 7,8 und 35,3 Prozent liegt. BYD zahlt 17 Prozent, Geely 18,8 Prozent, SAIC 35,3 Prozent und Tesla Shanghai 7,8 Prozent. Für ein Modell mit akzeptierter Preisverpflichtung, wie den Cupra Tavascan von VW Anhui, entfällt der Ausgleichszoll.
Die Bemessungsgrundlage ist der Zollwert plus der festgesetzte Zoll, außerdem Kosten für den Transport bis zum ersten Bestimmungsort in der EU. Auf diese Summe werden 19 Prozent erhoben, bei Oldtimern 7 Prozent. Weil der Zoll in die Basis eingeht, liegt die Gesamtbelastung bei 10 Prozent Zoll bei rund 30,9 Prozent des Zollwerts.
Geprüft von Joshua Victor, Gründer. Quellen: Gemeinsamer Zolltarif der EU (TARIC), Verordnung (EU) 2026/1455, Wirtschaftspartnerschaftsabkommen EU-Japan, Durchführungsverordnung (EU) 2024/2754 zu Ausgleichszöllen, Umsatzsteuergesetz und Zollinformationen für Fahrzeugimporte. Stand: Oktober 2026.